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Familieninterne Nachfolge: So vermeiden Sie Fallstricke

13. Mai 2015 by Klaus-Christian Knuffmann

Eine eilig geplante familieninterne Nachfolge kann unter Umständen die Existenz eines Familienunternehmens gefährden. Unser Autor Klaus-Christian Knuffmann empfiehlt daher, bei der Nachfolge-Planung alle Themen offen anzusprechen. Nur dann ist gewährleistet, dass das Unternehmen später in seinem Bestand gesichert ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat vor kurzem entschieden, dass die derzeitige Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig ist. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, bis zum 30.Juni 2016 Änderungen am bisher gültigen Gesetz vorzunehmen. Dies hat erhebliche Auswirkungen für alle diejenigen Unternehmer/-innen, die bisher ihre Nachfolge für ihr Unternehmen nicht geregelt haben. Mancher Unternehmer sieht sich nun veranlasst, schnell eine familieninterne Nachfolge und eine Lösung für sein Unternehmen zu finden. Dabei werden oft voreilige Entscheidungen getroffen. Häufig werden bestimmte Familienmitglieder in der Abfolge bedacht, andere aber nicht oder nicht im gleichen Maße.

Eilig geplante familieninterne Nachfolge kann Generationswechsel erschweren

So kann zwar der Unternehmer seine Wunschvorstellung schon zu Lebzeiten realisieren und z.B. nicht alle seiner Nachkommen für die Unternehmensnachfolge bestimmen. Er muss aber damit rechnen, dass die nicht berücksichtigten Erben sich spätestens zum Zeitpunkt seines Ablebens mit der geschlossen Erbregelung nicht einverstanden erklären. Erbberechtigten, auch z.B. den angeheirateten Schwiegerkindern, steht vom Gesetz her u. U. ein so genannter Pflichtteilsanspruch zu. Dieser entspricht der Hälfte des jeweils gesetzlichen Erbanspruchs. Der Pflichtteilsanspruch ist zudem bei Forderung in bar zu Verkehrswerten zu leisten. Dies kann sehr schnell dazu führen, dass ein Unternehmen in finanzielle Schieflage gerät, weil es innerhalb zu beachtender Fristen nicht in der Lage ist, die notwendigen Barmittel aufzubringen. Häufig müssen überhastet Vermögensgegenstände verkauft werden, beispielsweise betriebsnotwendige Immobilien. Dabei werden dann vielfach Abstriche bei den Verkaufserlösen hingenommen, oder die Vermögenswerte lassen sich nicht in der Kürze der Zeit sinnvoll verwerten.

Rechtzeitige Nachfolgeplanung sinnvoll

Um auch für solche Eventualfälle bei einer familieninterne Nachfolge vorzusorgen, empfiehlt es sich von allen Erbberechtigten sogenannte Pflichtteilsverzichte unterzeichnen zu lassen. Dies gilt selbst dann, wenn innerhalb der Familie aktuell große Einigkeit herrscht. Spätestens dann wenn ein solcher Verzicht auf dem Tisch liegt kommen bisher nicht geäußerte Missstimmungen oder Gefühle, ungerecht behandelt zu werden, auf den Tisch. Es empfiehlt sich daher für jeden Unternehmer mit Beginn der Planungen für eine zukünftige Nachfolge dieses Thema offen anzusprechen.

Nur dann ist gewährleistet, dass das Unternehmen später in seinem Bestand gesichert ist und auch nur diejenigen das Unternehmen weiterführen und an diesem beteiligt sind, die der Erblasser als dafür geeignet empfindet. Hier kann eine professionelle Mediation hilfreich sein, um letztendlich den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Über den Autor:

Klaus Christian Knuffmann ist Partner von K.E.R.N – Die Nachfolgespezialisten in Krefeld. Der Familienunternehmer ist Experte für Handelsunternehmen und kennt die familieninterne Unternehmensnachfolge aus eigenem Erleben.

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„Unternehmensnachfolge gestalten“ im Kreishaus Osnabrück

31. März 2015 by Redaktion

Informierten zur Unternehmensnachfolge und "Schlüsselübergabe" an die nächste Generation: v.l.n.r. Ingo Claus, Dr. Christian Mäscher, Thomas Serries.

Informierten zur Unternehmensnachfolge und „Schlüsselübergabe“ an die nächste Generation: v.l.n.r. Ingo Claus, Dr. Christian Mäscher, Thomas Serries.

Wie die eigene Unternehmensnachfolge gestalten? Über 40 Unternehmerinnen und Unternehmer informierten sich bei einer Informationsveranstaltung der WIGOS rund um den Generationswechsel im eigenen Unternehmen.

Osnabrück. Ein oft unterschätzter aber wesentlicher Bestandteil einer Unternehmensnachfolge ist der Faktor Zeit: Plant der Unternehmer nicht genügend Zeit für die Nachfolge ein, kann dies zu unvorhergesehenen Problemen führen. Klare testamentarische Anordnungen helfen beispielsweise, absehbare Konflikte bei familieninternen Lösungen im Interesse des Unternehmens frühzeitig zu lösen.

Vor diesem Hintergrund hatte die WIGOS Wirtschaftsförderungsgesellschaft Osnabrücker Land ins Kreishaus eingeladen, um zum Thema zu Informieren: „Die richtige Handhabung der Unternehmensnachfolge wird in den nächsten Jahren nicht zuletzt ausgelöst durch den demografischen Wandel und zahlreicher anstehender Übergabeprozesse immer wichtiger werden,“ fasste Thomas Serries, Leiter des UnternehmensService der WIGOS, die Intension der Veranstaltung zusammen.

„Insbesondere im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Übergangsfrist bis zum 30.06.2016 sollten Unternehmer jetzt prüfen, ob sie die aktuelle, steuerlich günstige Rechtslage durch rechtzeitige Gestaltungsmaßnahmen im Rahmen ihrer persönlichen Unternehmensnachfolge nutzen können,“ erläutert Dr. Christian Mäscher von der Kanzlei Dr. Haverkamp, Dr. Mäscher & Partner mbB. Gemeinsam mit Ingo Claus von der Firma „K.E.R.N – Die Nachfolgespezialisten“ gab er im Rahmen der Veranstaltung einen grundlegenden Überblick zu den zu erwartenden steuerlichen Änderungen. Auch praktische Tipps rund um die Regelung der eigenen Nachfolge und die Möglichkeiten, die Unternehmensnachfolge zu gestalten kamen nicht zu kurz.

Bereits am 23. April haben Interessierte die Möglichkeit, sich weiter zum Thema zu informieren: Dann bei dem „Tag der Nachfolge“ in den Räumen der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim, zu dem neben Handwerkskammer und WIGOS auch weitere Partner einladen.

 

Filed Under: Allgemein, Generationswechsel, Ingo Claus | Unternehmensnachfolge & Unternehmensverkauf, Spezialisten & Autoren, Unternehmensnachfolge Tagged With: Erbschaftssteuer, erbschaftssteuerreform, Familienbetrieb, Familienunternehmen, Generationswechsel, Generationswechsel in der Familie, innerfamiliärer Generationswechsel, K.E.R.N - Die Nachfolgespezialisten, Mittelstand, Steueränderungen, Steuerliche Gestaltung der Unternehmensnachfolge, Unternehmensnachfolge, Unternehmensnachfolge Osnabrück, Unternehmensverkauf

Erbschaftssteuerreform: Regierung konkretisiert geplante Regeln

27. Februar 2015 by Ingo Claus

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) will sich bei der Erbschaftssteuerreform genau an das halten, was das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil ausgeführt hat. Schließlich müsse das neue Recht einer erneuten Prüfung durch die obersten Richter standhalten.

Die bisher bekannten Eckpunkte fallen damit deutlich restriktiver aus als erwartet. Zur Inanspruchnahme einer Verschonungsregelung müssten Firmenerben und Unternehmen wohl zukünftig nachweisen, dass Sie die Erbschafts- oder Schenkungssteuer nicht verkraften bzw. das Unternehmen gefährdet ist.

Die Karlsruher Richter hatten Mitte Dezember 2014 die großzügige Verschonung von Betriebsvermögen gekippt, mit der Firmenerben sich ganz oder teilweise von der Steuerlast befreien konnten. Voraussetzung war hier der Erhalt von Arbeitsplätzen bzw. eine hohe Bindung des Kapitals in die Produktion.

Freigrenze umfasst 98% aller Unternehmen

Laut dpa ist im Rahmend er Erbschaftssteuerreform nun eine Freigrenze von 20 Millionen Euro je ererbten betrieblichen Vermögen für die Bedürfnisprüfung geplant. Die Wirtschaft kritisiert diese Grenze und fordert eine Erhöhung. Das BMF weist darauf hin, dass 2013 etwa 98% aller übertragenen Unternehmen unter dieser Wertgrenze gelegen haben. Mit einer höheren Grenze könnte die Neuregelung wieder einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten.

Privatvermögen soll bei Berechnung der  Erbschaftssteuer betrachtet werden

Neu ist, dass künftig das Privatvermögen der Erben bzw. Beschenkten in die Betrachtung mit einbezogen werden soll. Die erbschaftssteuerliche Belastung des Privatvermögens soll bei einer Unternehmensnachfolge allerdings begrenzt werden.

„Betriebsnotwendiges Vermögen“ soll auch zukünftig verschon bleiben. Darüber hinaus plant das BMF die Einführung einer Bagatellgrenze von einer Million EUR für kleine Unternehmen. Liegt der Unternehmenswert unterhalb dieser Grenze, muss zur Inanspruchnahme der Steuerverschonung der Erhalt von Arbeitskräften bei einer Unternehmensnachfolge nicht nachgewiesen werden.

Filed Under: Allgemein, Finanzierung, Steuern Tagged With: Erbschaftssteuer, erbschaftssteuerreform, Schenkungssteuer, Steueränderungen, Unternehmensnachfolge Münster

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