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5 Tipps zur Sicherung des unternehmerischen Lebenswerkes – alarmierende Zahlen in allen Kammerbezirken

15. April 2018 by Klaus-Christian Knuffmann Leave a Comment

Nachfolge richtig planen

Wie organisiere ich meine Unternehmensnachfolge?  Frühzeitig, wirtschaftlich fit, zukunftsorientiert und mit erfahrenen Spezialisten.  [Read more…]

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Mit dem Notfallkoffer sicher in der Krise

24. Oktober 2017 by Nils Koerber Leave a Comment

Notfallkoffer

 

Was tun, wenn der Chef unerwartet ausfällt und kein Notfallkoffer gepackt ist? Wenn Entscheidungsträger ausfallen, lasten auf unvorbereiteten Mitarbeitern oft mehr Verantwortung und Aufgaben als sie tragen können. Ohne eine Notfallplanung, kann Betrieben selbst bei kurzen Auszeiten des Chefs das Ende drohen.

Ein Beispiel:

„Vater und Sohn sind Gesellschafter eines Beratungsunternehmens und haben vor vielen Jahren im Gesellschaftsvertrag geregelt, dass beim Tod des Vaters alle restlichen Anteile auf den Sohn übertragen werden.

Der Vater glaubt sein Erbe gut geregelt zu haben und möchte primär seine Ehefrau (in zweiter Ehe verheiratet und mit keinen so guten Beziehungsverhältnis zum Sohn des Unternehmers) versorgt wissen, wenn er mal nicht mehr an ihrer Seite ist.

Also wird im Testament die Firma an seine Frau übertragen.

Jahre später, als der Senior verstirbt, ist das Chaos perfekt und Sohn und Stiefmutter liegen kurz vor einer juristischen Auseinandersetzung um das Firmenerbe vor Gericht.“

Hintergrund: In Deutschland steht das Gesellschaftsrecht vor (!) dem Erbrecht und im Falle des Unternehmensberaters wurde schlichtweg vergessen, das Testament und den Gesellschaftsvertrag zu synchronisieren.

Ein professionell aufbereiteter Notfallkoffer ist nicht nur ein wichtiges Instrument für ältere Unternehmer, sondern sollte als strategische Aufgabe, Inhalt der Unternehmens(fort-)führung, von jedem Selbständigen sein.

Vollkommen unabhängig vom Alter des Unternehmers bzw. Inhabers einer Firma.

Was passiert eigentlich, wenn von heute auf morgen, durch schwere Krankheit oder Tod, das Unternehmen und die Familie vor folgenschweren Entscheidungen steht?

„Es ist ein unangenehmes Thema, aber ein notwendiges für jeden Chef, der seinen Betrieb ernst nimmt. Vorsorge ist eine Pflichtaufgabe“ so Nachfolge-Experte und BDU-Mitglied Nils Koerber von K.E.R.N aus Bremen.

Die Praxis zeigt: Es gibt Betriebe, die können morgens noch nicht einmal aufgeschlossen werden, wenn der Chef ausfällt.

Schwerwiegend wird es, wenn der Eigentümer niemanden in die Betriebsführung eingeweiht hat. Dann steht die Familie meist vor einem unüberwindbaren Berg von Arbeit – oder fehlende Vollmachten, Testamente, Kontozugänge blockieren jede Entscheidung.

Nur mit Geduld und einer realistischen Wartezeit von ca. 3 Monaten ist mit der behördlichen Bescheinigung zum Tod und dem Erbe zu rechnen.

Im Idealfall hilft dann die Bank aufgrund persönlicher Beziehungen. Kann, muss aber nicht so sein und dann wird es richtig eng.

Eine zweite Führungsebene, auch wenn ein Unternehmen nur 10 Mitarbeiter hat, ist die erste konkrete Maßnahme, um im Notfall eine betriebliche Organisation nicht ins Straucheln geraten zu lassen.

Jedes Unternehmen sollte immer auf den plötzlichen Ausfall seiner Führungskraft vorbereitet sein.

Jedoch, von alleine und ohne Information und Vorbereitung, funktioniert kein Notfallplan.

Wer in die Bresche springen muss, braucht alle nötigen Informationen. Experten raten daher, alle wichtigen Dokumente und Informationen in einer Mappe (noch zeitgemäßer: auf einer CD) zu bündeln.

Drei wesentliche Sparten gilt es, in einem betrieblichen Notfallkoffer zu unterscheiden:

  1. Rechtliche, finanzielle und unternehmerische Grundlagen, mit genauen Anweisungen, Vollmachten oder vertraulichen Informationen.
  2. Erstellen Sie einen Übersichtsplan über die wichtigsten Arbeitsabläufe im Betrieb. Wer ist für was zuständig? Wer könnte im Notfall für wen einspringen?
  3. Eine weitere Leitfrage könnte lauten: Was passiert oder passiert nicht in meinem Betrieb, wenn ich für eine Woche, einen Monat, ein ganzes Jahr ausfalle oder gar sterbe?

Folgende geschäftliche Inhalte sollte jeder Notfallkoffer beinhalten:

  • Die Notfallplanung. Sie gilt als Übersicht für den Ersteller selbst. Es ist die umfangreiche Analyse der IST-Situation und die Basis um mit Fachanwälten und dem Steuerberater die Details betrieblicher und privater Regelungen zu diskutieren.
  • Die Privatbilanz. Sie dient als Übersicht aller Vermögenswerte in saldierter Form. Zugleich ist sie auch eine gute Struktur für die Aufteilung von erblich angedachten Zuteilungen.
  • Diese Bilanz sollte alle 2 Jahre aktualisiert werden. Schließlich verändern sich Immobilienwert, Firmenbewertungen oder andere Anlagen.
  • Ein Vermögensplan. Er dient der eigenen Transparenz. Nur so weiß der Unternehmer wieviel Vermögen wirklich für die Zeit als Privatier zur Verfügung steht oder welche Ausgaben über viele Jahre hinweg anstehen. Manchmal kann das auch schmerzhafte Einschnitte bedeuten, weil damit klar wird, dass die bisher bewohnte große Immobilie für die Zukunft wirtschaftlich nicht mehr zu halten ist.
  • Die Steuerplanung. Privat und geschäftlich. Dafür ist Zeit ein wichtiger Faktor. Je früher darüber Klarheit besteht, kann analog zu gesetzlichen Fristen in der Vorsorge gehandelt werden.
  • Der Notfallplan. Ein strukturierter Plan mit allen Daten und Fakten für die Organisation der ersten Tagen und Wochen in einem Notfall.
  • Geschäftsvollmachten. Dabei empfiehlt Nachfolgespezialist Nils Koerber ganz besonders: „ Sprechen Sie mit allen Betroffenen frühzeitig über den Gedanken, eine Vollmacht zu übertragen. Nichts ist schlimmer, als dass gut gedachte Stellvertreterregelungen im Notfall abgelehnt werden.
  • Bankvollmachten. Da ist zu beachten, dass immer die Original-Unterlagen der jeweiligen Bank genutzt werden und keine pauschalierten Formulierungen. Das könnte für eine Bank zur Rechtsunsicherheit führen.
  • Passwörter und/oder ein Schlüsselverzeichnis.
  • Der Gesellschaftsvertrag.
  • Möglicherweise ein Beirat, der schon weit vor dem Tag X die Arbeit aufgenommen hat und mit Vollmachten individuell ausgestattet werden kann.
  • Übersicht aller privaten und geschäftlichen Versicherungen.

Die folgenden Themen sind eher privater Natur:

  • Das Testament. Im Idealfall unter Einbeziehung aller Betroffenen zu Lebzeiten.
  • Eine Patientenverfügung für die medizinische Notfallvorsorge.
  • Eine Betreuungs- und /oder Vorsorgevollmacht für die privaten Umstände.
  • Eine Sorgerechtserklärung bei minderjährigen Kindern.
  • Eine Bestattungsverfügung. Gerne ausführlich und detailliert.
  • Und als Option: Persönliche Botschaften oder Brief an die Angehörigen.

Sammeln Sie in einem Ordner alles, was für den Betrieb und auch für die Familie wichtig ist.

Spielen Sie den Tag X am besten einmal im Unternehmen als Notfallübung durch. Das schafft bei allen Betroffenen Sicherheit und zeigt noch offene Lücken auf.

Der Blick durch Dritte, von außen auf das Unternehmen und die Familiensituation, losgelöst von Verwicklungen und Emotionen, hilft klare Planungen zu entwickeln und eine Notfallplanung vorzubereiten, die im Fall der Fälle auch Bestand hat.

Angenehmer Nebeneffekt eines professionellen Notfallkoffers: Im Ratinggespräch mit der Hausbank bewirkt die Präsentation eines Notfallkoffers eine bessere Bewertung und damit auch attraktivere Zinsen.

Bild: ©mipan / Fotolia.com

Über den Autor:

Nils Koerber ist Mitbegründer und Inhaber von K.E.R.N – Die Nachfolgespezialisten in Bremen. Langjährig erfahrener Praktiker in allen Fragen der Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen. Spezialisiert auf den Unternehmensverkauf im Mittelstand und dem Generationswechsel im Familienunternehmen.

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Der Beirat im Familienunternehmen – sinnvolles Instrument der Unternehmensnachfolge

18. April 2017 by Klaus-Christian Knuffmann Leave a Comment

Beirat im Familienunternehmen

Ein Beirat im Familienunternehmen unterstützt insbesondere bei einem Unternehmensverkauf oder einer Unternehmensnachfolge. Der nachfolgende Beitrag geht auf die wichtigsten Argumente eines solchen Aufsichtsgremiums ein.

Der Beirat im Familienunternehmen unterstützt familieninterne Nachfolgesituationen

Bei der familieninternen Unternehmensnachfolge fungiert ein Beirat oft als sinnvolles Bindeglied zwischen Übergeber- und Übernehmer-Generation. Nach der erfolgten Unternehmensübergabe auf die nächste Generation schafft ein Beirat oder Aufsichtsgremium neutrale Umgangsbedingungen zwischen allen handelnden Personen. Der Übergeber kann ein wenig „loslassen“ und behält gleichzeitig die Zügel für die grundsätzliche Ausrichtung des Unternehmens in der Hand. Die Übernehmergeneration kann sich im Rahmen vordefinierter Leitplanken frei bewegen. Über einen Beirat im Familienunternehmen schwindet zudem der Einfluss des Übergebers auf das Tagesgeschäft. Außerdem sichert das Gremium das jahrzehntelang erworbene Know-how des scheidenden Unternehmers noch für lange Zeit in der Firma.

Die Besetzung des Beirates mit Nicht-Familienmitgliedern trägt zudem dafür Sorge, dass die Kommunikation zwischen Übergeber und Übernehmer reibungslos und ohne häufig für Familienunternehmen typische emotionale Konfliktsituationen abläuft. Dadurch können für die Entwicklung des Unternehmens wichtige Weichenstellungen in einer konstruktiven und neutralen Atmosphäre vorgenommen werden.

Familienfremder Beiratsvorsitz gewährleistet sachlichen und zielorientierten Umgang miteinander

Unter Umständen empfiehlt es sich, dass der Vorsitz und somit die Führung des Gremiums  von einem familienexternen Fachmann übernommen wird. Dadurch fühlen sich beide Seiten dem Beiratsvorsitzenden verpflichtet und handeln nach seinen Vorgaben. Gleichzeitig wird die Kommunikation versachlicht.
Ein Beirat im Familienunternehmen kann schon dann sinnvoll sein, wenn die Übergabe noch nicht erfolgt ist. Dies ist häufig der Fall, weil Kinder noch minderjährig sind oder sich noch in der Ausbildung befinden. Er sorgt somit bis zum Eintritt der Nachfolgegeneration für eine professionelle Überbrückung der Übergangszeit. Dies kann auch in unerwartet auftretenden Notfallsituation hilfreich sein, in denen der Übergeber aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht mehr in der Lage ist, sich voll dem Unternehmensgeschick zu widmen.

Beiratsfunktion bei Unternehmensübernahmen oder Verkauf an externe Investoren

Auch bei einer familienexternen Unternehmensübergabe kann ein Beirat für die weitere Entwicklung des Unternehmens von Bedeutung sein. Auch in diesem Fall kann der Käufer/Übernehmer des Unternehmens sich durch eine Beiratsfunktion das Know-how des Verkäufers sichern. Gleichzeitig schafft er sich eine Art Aufsichtsgremium, welches ihm bei wichtigen Entscheidungen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann. Bei einer entsprechenden Gestaltung ist dies möglich, ohne dass der Übernehmer seine eigene Unternehmenspolitik beziehungsweise seine Vorstellungen über die weitere Unternehmensentwicklung aufgeben muss.

Auch bei Unternehmensübernahmen strategischer Investoren bietet sich die Installation eines Beirates oder Aufsichtsgremiums an. Der Investor kann so sein eigenes Know-how in die Unternehmensentwicklung einbringen. Fremdes Management wird über die Definition eines Kataloges von zustimmungspflichtigen Handlungen veranlasst, sich eng mit dem Beirat abzustimmen. Der Investor bestimmt somit die Ausrichtung des Unternehmens, ohne sich in das Tagesgeschäft einzumischen.

Ausstattung eines Beirates mit Befugnissen/Kosten

Je nachdem von welcher Seite, Übergeber oder Übernehmer, der Beirat installiert wird sind eine Befugnisse und auch der jeweilig entstehende Aufwand unterschiedlich. In der Regel trifft sich ein Beirat 3-4 mal im Jahr nach entsprechender Vorbereitung durch die Unternehmensleitung.

Die Befugnisse können von einer beratenden Funktion (Installation durch den Übernehmer) bis hin zur Entscheidungfunktion bei wichtigen, klar definierten Unternehmensentscheidungen (Installation durch den Investor / Übergeber). Dabei kann die Geschäftsleitung zum Beispiel durch eine Geschäftsordnung daran gebunden werden, Entscheidungen nur in Abstimmung mit dem Beirat zu fällen. Solche Konstruktion eignen sich z.B. auch dann, wenn eine familieninterne Nachfolge nicht möglich ist, das Unternehmen aber in Familienbesitz bleiben soll. Der Beirat lässt sich dann bei Implementierung eines familienfremden Management in allen wichtigen Entscheidungen in ausreichender Form informieren, und kann der Geschäftsleitung die letztendliche Entscheidung vorgegeben.

Die Kosten eines Beirates richten sich in der Regel nach dem zeitlichen Aufwand, sowie den Befugnissen des Beirats. In jedem Fall sind sie aber ein lohnendes Investment. Die Übergeber-Generation kann ihren Einfluss auf das Unternehmen sichern, die Übernehmer-Generation kann sich langfristig erworbenes Know-How für die Zukunft sichern und einen Sparringspartner für wichtige Unternehmensentscheidungen aufbauen.

Über den Autor:

Klaus Christian Knuffmann ist Partner von K.E.R.N. – Die Nachfolgespezialisten und Inhaber des rechtlich selbständigen Standortes Krefeld. Der Experte für Unternehmensnachfolge im Mittelstand, Firmenkauf und Unternehmensverkauf, sowie familieninterne Nachfolgelösungen trat 1991 in dritter Generation als geschäftsführender Gesellschafter in das familieneigene Handelsunternehmen ein. Seit dem erfolgreichen Verkauf der Unternehmensgruppe ist er bundesweit als Unternehmensberater für Unternehmensnachfolge, Vertrieb, Marketing und Restrukturierung aktiv. Langjähriges Mitglied im Beirat verschiedener Unternehmen.

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Mitarbeiterinformation beim Unternehmensverkauf

 

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Viele Unternehmensnachfolgen in Mecklenburg-Vorpommern sind nicht optimal vorbereitet

12. März 2016 by Redaktion 1 Comment

Claus Ruhe Madsen, Präsident der IHK zu Rostock, mahnt im Gespräch mit der Deutschen Presseagentur (dpa) in eindringlichen Worten vor den Folgen ungenügend vorbereiteter  Unternehmensnachfolgen in Mecklenburg-Vorpommern. Bis 2018  stehen nach einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung 2.200 mittelständische Unternehmen in der Region zur Übergabe an. Der Präsident der IHK Rostock wies gegenüber der dpa darauf hin, dass viele Unternehmen nicht optimal auf den Generationswechsel vorbereitet sind, weil mancher Eigentümer nur noch „die Früchte seiner Arbeit ernten wolle und dabei die Betriebsmittel herunterwirtschafte“.

Auf Basis der Zahlen aus dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern ist das Problem noch wesentlich größer. Das Ministerium schätzt, dass bis 2025 rund 10.000 Betriebe ihre Unternehmensnachfolgen in Mecklenburg-Vorpommern organisieren müssen. Diese Zahl macht deutlich, wie wichtig ein gelungener Generationswechsel für den einzelnen Betrieb aber auch für das wirtschaftliche Wohlergehen ganzer Regionen ist.

Die für Unternehmensnachfolgen in Mecklenburg-Vorpommern zuständigen Partner von K.E.R.N – Die Nachfolgespezialisten, Christoph Weigmann und Dr. Tilman Eckert unterstreichen, dass die richtige Vorbereitung einer Firmenübergabe ein erfolgskritischer Faktor ist. Beide erleben in ihrer täglichen Praxis, dass nicht alle Maßnahmen in Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs getroffen werden, um den erzielbaren Kaufpreis zu optimieren. Nachfolgend weisen sie auf einige  typische Probleme beim Generationswechsel im Mittelstand?

1. Investitionen werden vernachlässigt

Gebotene Investitionsmaßnahmen, etwa mit Blick auf eine Digitalisierung der Produktion oder eines zeitgemäßen Außenauftritts, unterbleiben mit dem Blick auf den anstehenden Verkauf oder weil der Inhaber überzeugt ist, dass es so „schon immer gut lief“. Dies macht das Unternehmen unter Umständen unattraktiver für potenzielle Erwerber. Nach Claus Ruhe Madsen sollten Verkäufer ihren Betrieb dagegen so betrachten, als ob sie ihn noch 30 weitere Jahre leiten würden. Eine Studie der KfW wies bereits vor einiger Zeit auf den zunehmenden Investitionsstau hin.

2. Wertige Darstellung des Unternehmens wird nicht erstellt

Häufig fehlt es an einer tiefgehenden Unternehmensdarstellung in einem Exposé. Dies würde aber die Wertigkeit des Unternehmens und damit die Kaufpreiserwartung unterstreichen. Der positive Nebeneffekt: Mit der Erstellung eines Exposés bereiten sich Unternehmer optimal auf die bevorstehenden Gespräche vor und kennen die Stärken und Schwächen aller Bereiche Ihres Unternehmens.

3. Es gibt keine Unternehmensbewertung

In einigen Fällen sieht der Verkäufer von einer Unternehmensbewertung ab. Eine solches Unternehmenswertgutachten würde jedoch helfen, in den Verhandlungen die Kaufpreisvorstellung fundiert zu untermauern.

Darüber hinaus sind die wesentlichen Werte des Unternehmens, die sich in den vertraglichen Beziehungen zu Kunden, Lieferanten, Vermietern, Lizenzgebern etc. widerspiegeln, oftmals nicht schriftlich niedergelegt oder systematisch dokumentiert. Kaufinteressenten greifen dies dann bei der Unternehmensprüfung und argumentieren zugunsten einer Kaufpreisminderung. Ein professionelles Vertragsmanagement wirkt solchen Entwicklungen entgegen.

4. Unprofessioneller Umgang mit der Verkaufsabsicht

Mit der Verkaufsabsicht wird nicht diskret umgegangen, etwa indem der Unternehmensname schon in Verkaufsbörsen öffentlich gemacht wird oder das Unternehmen zumindest identifizierbar ist. Viele Kaufinteressenten beobachten über einen gewissen Zeitraum den Markt. Fällt ihnen dabei auf, dass ein bestimmtes Unternehmen nach längerer Zeit noch immer zum selben Kaufpreis angeboten wird, so schließen sie, dass es sich entweder um ein schwer verkäufliches Unternehmen oder eine zu hohe Kaufpreiserwartung handelt.

5. Das Unternehmen ist nur ungenügend auf einen unerwarteten Notfall vorbereitet

Über die Inhalte des Notfallkoffers haben die meisten Unternehmer bereits gehört. Trotzdem haben 70% aller deutschen Firmeninhaber ihren Notfallkoffer nicht oder nur unzureichend gepackt. Fällt der Chef unerwartet aus, wird es für kleine Firmen schnell existenzbedrohend, weil z.B. keine Kontenvollmachten vergeben oder Stellvertreterregelungen vereinbart und umgesetzt wurden. Ein unerwarteten Notfall kann dabei schnell zur Existenzbedrohung für ein Unternehmen werden.

Die Begleitung eines in der Unternehmensnachfolge spezialisierten Beraters kann deshalb aus vielen Gründen wertvoll sein: Er bespricht mit dem Verkäufer die Möglichkeiten zur Kaufpreisoptimierung im Vorfeld, strukturiert und plant den Verkaufsprozess, erstellt ein professionelles Exposé und gegebenenfalls eine Bewertung über das Unternehmen, stellt sein Netzwerk für die Suche nach qualifizierten Käufern zur Verfügung und prüft mögliche Käufer hinsichtlich der Geeignetheit unter fachlichen, menschlichen und finanziellen Gesichtspunkten. Darüber hinaus kann er den Verkäufer während des gesamten Verkaufsprozesses begleiten und die Kaufpreis und Kaufvertragsverhandlungen professionell unterstützen. Einen Überblick zu den wichtigsten Inhalten eines Notfallkoffers finden Sie hier.

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Das Unternehmertestament als Schlüsseldokument des Notfallkoffers

9. Dezember 2015 by Redaktion Leave a Comment

Testament

Ein Unternehmertestament sollte auf jeden Fall mit den Gesellschaftsverträgen der Firma synchronisiert sein. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass dies oft nicht so ist und die Mehrheit aller deutschen Testamente ungültige Regelungen enthält.  

Im ersten Teil unseres Beitrags zum unternehmerischen Notfallkoffer haben wir uns auf den Beirat und die Formen der Stellvertretung sowie die Art der Bevollmächtigung als die drei wichtigsten Regelungen einer Notfallakte konzentriert. Im zweiten Teil geht es nun um die wichtigsten Dokumente des Notfallkoffers und das Unternehmertestament als viertes und fünftes Element der Notfallvorsorge.

4. Schlüsseldokumente für Unternehmen und Privates

In eine Notfallakte gehören zusätzlich noch eine ganze Reihe von Dokumenten über deren Notwendigkeit für den Notfallkoffer im Einzelfall entschieden werden muss. Dazu zählt eine u.a. eine Aufstellung aller Fristen, eine Adressliste mit den Daten von Kunden-, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern und Versicherungspolicen. Ergänzend dazu helfen im Notfall eine Schlüsselliste und eine Anleitung, wo die wichtigsten Geschäftsunterlagen zu finden sind.

Ganz wichtig ist auch eine Liste mit Passwörtern und Pins für die Computer, Bankverbindungen, Online-Dienste und die sozialen Netzwerke. Denn in den Sozialen Netzwerken ist man (fast) unsterblich.

Für den privaten Teil des Notfallkoffers ist eine Vermögensaufstellung, ein Notfallplan mit den ersten Schritten und nicht zuletzt der Aufbewahrungsort von Testament, Gesellschaftervertrag und Patientenverfügung dringend anzuraten.

5. Unternehmertestament

Ein ganz wesentlicher Bestandteil eines Notfallkoffers ist das Unternehmertestament: Mittels diesen Testamentes wird geregelt, wie es mit der Firma und der Familie weitergehen soll. Denn die Praxis zeigt, dass die gesetzliche Erbfolge nur selten für den erfolgreichen Fortbestand einer Firma gut ist.

Da in Deutschland Gesellschaftsrecht vor Erbrecht geht, ist unbedingt darauf zu achten, dass ein Unternehmertestament mit dem Gesellschaftsvertrag synchronisiert wird. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Unternehmensbeteiligung im schlimmsten Fall verloren geht.

Welche dramatischen Folgen eine Vernachlässigung des Unternehmertestamentes haben kann, zeigt der Erbrechtsfall der Unternehmerfamilie Ostmann.  Als die Hauptgesellschafterin, eine Enkelin des Gründers von „Ostmann Gewürze“, sich scheiden ließ, änderte sie ihr Testament. Alleinerbin sollte nun ihre Tochter werden, die aus der gescheiterten Ehe stammte. Ihr Ex-Mann war damit enterbt.

Es folgte ein schwerer Autounfall, in dessen Folge zuerst die Mutter und wenig später die Tochter verstarb. Dies setzte eine Erbfolge in Gang, die ganz und gar nicht dem erklärten letzten Willen der Enkelin des Firmengründers entsprach: Ihre noch minderjährige Tochter war zunächst Alleinerbin. Aufgrund der mangelnden Regelungen im Unternehmertestament griff nach dem Tod der Tochter die gesetzliche Erbfolge: Der gesamte Nachlass inklusive der Gesellschaftsbeteiligung ging ungewollt an den Vater und Ex-Mann. „Diese ungewollte gesetzliche Erbfolge hätte leicht durch die Bestimmung eines Ersatzerben für den Fall des Todes der Alleinerbin im Unternehmertestament verhindert werden können“, sagt Dr. Tilman Eckert, Experte für Fragen der Unternehmensnachfolge aus Hamburg.

Dieses Beispiel zeigt, dass sich die Investition in eine anwaltliche Prüfung, welche die bisher getroffenen Regelungen des Unternehmertestaments vor dem Hintergrund der aktuellen Lebens- und Familienverhältnisse auf Widersprüche und die Auswirkungen des neuen EU-Erbrechts unter die Lupe nimmt, auf jeden Fall auszahlt.

Hier geht es zum ersten Teil dieses Artikels, der sich mit der sich mit der Stellvertreterregelung, dem Beirat und den Vollmachten als drei wesentlichen Regelungen einer Notfallakte beschäftigt.

Veranstaltungshinweis:

21. Januar 2016 – Osnabrück: Unternehmerischer Notfallkoffer – Die systematische Vorsorge

15. Februar 2016 – Hannover: Unternehmerischer Notfallkoffer – Die systematische Vorsorge

Über den Autor:

Ingo Claus ist Partner von K.E.R.N – Die Nachfolgespezialisten in Osnabrück, Münster sowie im Emsland und begleitet Familienunternehmen beim Generationswechsel bzw. den Unternehmensverkauf oder Unternehmenskauf im Mittelstand.

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Die fünf wichtigsten Inhalte des Notfallkoffers

9. Dezember 2015 by Redaktion Leave a Comment

Die fünf wichtigsten Inhalte des Notfallkoffers

Über die Inhalte des Notfallkoffers haben die meisten Unternehmer bereits gehört. Trotzdem haben 70% aller deutschen Firmeninhaber ihren Notfallkoffer nicht oder nur unzureichend gepackt. Fällt der Chef unerwartet aus, wird es für kleine Firmen schnell existenzbedrohend, weil z.B. keine Kontenvollmachten vergeben oder Stellvertreterregelungen vereinbart und umgesetzt wurden. Unternehmensnachfolge-News zeigt auf, was auf jeden Fall Inhalte des Notfallkoffers sein sollte. 

Im ersten Teil gehen wir hierbei insbesondere auf die Stellvertreterregelungen und die erforderlichen Vollmachtsregelungen als Inhalte des Notfallkoffers ein. Der zweite Teil konzentriert sich auf die Schlüsseldokumente eines Notfallkoffers und zeigt an einem praktischen Beispiel, wie die gesetzliche Erbfolge und der Gesellschaftsvertrag ein Unternehmertestament aushebeln kann.

1. Stellvertreter-Regelung

Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen ist der Inhaber oft die wichtigste Person im Unternehmen. Bei ihm laufen die Stränge zusammen, er hat die volle Verantwortung für sein unternehmerisches Handeln. Dennoch sollte er sich die Frage stellen, wem er im Falle eine Notfalls die Verantwortung übertragen würde.

„Jeder Unternehmer sollte eine schriftlich fixierte Stellvertreterregelung haben“, sagt Nils Koerber, Berater für Unternehmensnachfolge in Bremen. Er unterstreicht im Interview mit der Impulse, dass diese Nachfolgeregelung auch mit dem Betroffenen besprochen sein muß: „Ich hatte schon Fälle, in denen der Stellvertreter nichts von seiner Rolle wusste. Und er wollte die Verantwortung auch gar nicht.“

Es hilft übrigens oft nicht, seinen Ehepartner als Stellvertreter einzusetzen. Dies liegt schlichtweg in der Tatsache begründet, dass die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass einem Ehepaar z.B. auf einer gemeinsamen Urlaubsreise gemeinsam etwas zustößt und damit eine Vertreterregelung obsolet ist.

Vielmehr ist es sinnvoll, dieser Stellvertreter-Regelung ein Anforderungsprofil für einen Fremdgeschäftsführer beizufügen. Dies zwingt den Unternehmer zum einen dazu, seine eigene Arbeitsplatzbeschreibung niederzulegen und hilft dem Unternehmen im unerwarteten Notfall. So hilft diese einem firmeninternen Nachfolger, schnell die Aufgaben des Inhabers zu übernehmen oder der Familie einen Fremdgeschäftsführer oder Interimsmanager zu finden.

2. Beirats-Regelung

Für Unternehmen ab etwa 15 Mitarbeitern bietet sich aus diesem Grund die Einrichtung eines Beirates an. Dies können z.B. 1-3 Unternehmer oder auch der Steuerberater sein.

Dieses tolle und kostengünstige Instrument ist sehr leicht einzuführen: Die Beiratsmitglieder beraten den Unternehmer und können wichtige Impulse im normalen Tagesgeschäft einbringen. Im Notfall bleibt ein Unternehmen durch einen solchen Beirat handlungsfähig: Er kann einspringen und zeitweilig die operative Leitung eines Unternehmens übernehmen.

3. Vollmachten

Ganz wesentliche Inhalte des Notfallkoffers sind die Vollmachten: Dazu zählen Privatvollmachten und Kontovollmacht für die Firmen- und Privatkonten sowie eine Handlungsvollmacht oder Prokura für den Stellvertreter. Eventuell sollte letztere bei einem Anwalt hinterlegt werden: Der darf sie erst herausgeben, wenn der vorher explizit besprochene Notfall eintritt.

Hier geht es zum zweiten Teil, der sich mit den wesentlichen Schlüsseldokumenten und dem Unternehmertestament als weitere wesentliche Inhalte des Notfallkoffers beschäftigt.

Veranstaltungshinweis:

21. Januar 2016 – Osnabrück: Unternehmerischer Notfallkoffer – Die systematische Vorsorge

15. Februar 2016 – Hannover: Unternehmerischer Notfallkoffer – Die systematische Vorsorge

Über den Autor:

Ingo Claus ist Partner von K.E.R.N – Die Nachfolgespezialisten in Osnabrück, Münster sowie im Emsland und begleitet Familienunternehmen beim Generationswechsel bzw. den Unternehmensverkauf oder Unternehmenskauf im Mittelstand.

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