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Wie kann man Pensionsrückstellungen steueroptimiert bereinigen?

19. Oktober 2016 by Redaktion Leave a Comment

Pensionsrückstellungen steueroptimiert gestaltenWie können Pensionsrückstellungen steueroptimiert im Rahmen eines Unternehmensverkaufs gestaltet werden. Dies ist für viele Unternehmer und kritisches Thema. Wir sprachen mit Steffen Möller, der sich als Spezialist ausschließlich mit dem Thema Pensionsrückstellungen beschäftigt. Im ersten Teil unseres Interviews fragten wir ihn, wie Pensionsrückstellungen bei einem Unternehmensverkauf von Käufern und Steuerbehörden beurteilt werden. Im zweiten Teil gehen wir auf die Möglichkeit ein, Pensionsrückstellungen steueroptimiert aufzulösen.  

Wie kann man Pensionsrückstellungen steueroptimiert bereinigen?

Steffen Moeller Pensionsrückstellungen steueroptimiert

Steffen Moeller ist Experte für Pensionsrückstellungen.

Der Gesetzgeber flankiert die Auslagerung der bestehenden Pensionsverpflichtungen auf Pensionsfonds. So kann der Beitrag an den Pensionsfonds grundsätzlich im Unternehmen als Betriebsausgabe geltend gemacht werden (u.U. verteilt auf bis zu 10 Jahre), die Übertragung von Vermögen aus der GmbH in den Deckungsstock des Pensionsfonds ist beim Versorgungsberechtigten nachgelagert besteuert, führt also im Übertragungsmoment zu keiner Belastung.

Auslagerungskonzepte sind immer individuell zu erarbeiten. Standardlösungen sind nicht die erste Wahl. So ist es möglich, bestehende Rückdeckungsversicherungen oder anderen Rückdeckungskonzepte in das Auslagerungsmodell zu integrieren und dort fortzuführen, denn die Kündigung von bestehenden Rückdeckungsversicherungen ist häufig nicht zielführend. Außerdem kann der Beitrag an den Pensionsfonds ratierlich durch das Trägerunternehmen entrichtet werden. Hierbei ist eine Zeitdauer von bis zu 15 Jahren auch nach erfolgtem Rentenbeginn möglich.

Die Auslagerung kann, justiert auf die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Trägerunternehmens, liquiditätsschonend sein, etwaige biometrische Risiken ausschließen und potentielle Nachschussrisiken nahezu eliminieren.

Unternehmer denken häufig auch zum Rentenbeginn über eine Abfindungsregelung nach. Die Zahlung einer Abfindungszahlung führt zu einer hohen sofortigen persönlichen Steuerzahlung,  daher ist die Wahl einer Abfindung ineffizient und nicht vorteilhaft (in der Höhe beschränkt nach § 6a EStG und mit sofortigem Steuerabfluss ca. 45 % verbunden).

Wie lange vor der geplanten Nachfolge sollte sich ein Unternehmer mit der Pensionsrückstellung beschäftigen?

Es benötigt Zeit, eine Pensionsrückstellung steueroptimiert aus dem Unternehmen herauszulösen. Für einen gut strukturierten ganzheitlichen Beratungsprozess sollte auch in Abhängigkeit von der eigenen Entscheidungsgeschwindigkeit eine Zeitdauer von 3 bis 6 Monaten eingeplant werden.

Welche steuerliche Konsequenz hat ein Pensionsverzicht seitens des Unternehmers?

Ein Verzicht auf erdiente Anwartschaften aus wirtschaftlichen Gründen führt auf Ebene der GmbH zu einer Auflösung der gebildeten Pensionsrückstellung, hier kommt es also zu einem steuerpflichtigen Ertrag. Auf Ebene des Versorgungsberechtigten kommt es zu keiner steuerlichen Belastung.

Sollte der Versorgungsberechtigte allerdings ein beherrschender Gesellschafter /Geschäftsführer sein, so sollte er das Vorliegen von ausschließlich wirtschaftlichen Beweggründen für den Verzicht gegenüber der Finanzverwaltung detailliert dokumentieren, besser noch vor Verzicht eine Abstimmung mit dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt herbeiführen. Die Messlatte für die Anerkennung von wirtschaftlichen Gründen für einen Verzicht liegt hoch.

Verweigert das Finanzamt die Anerkennung dieser Gründe, so würden ausschließlich gesellschaftsrechtliche Gründe für den Verzicht vermutet. Dazu gehört die Verkaufsabsicht und die vorherige Bereinigung der GmbH-Bilanz.  In diesem Fall muss auch in der GmbH die gebildete  Pensionsrückstellung steuerpflichtig aufgelöst werden. Auf Ebene des Versorgungsberechtigten kommt es zu einer verdeckten Einlage und damit zu einem fiktiven steuerpflichtigen Lohnzufluss in Höhe der „Wiederbeschaffungsprämie“ für den verzichteten, aber schon erdienten Rentenanspruch. Konkret könnte man unter der „Wiederbeschaffungsprämie“ den Beitrag an eine Rentenversicherung verstehen, der fällig werden würde, wenn man die erdienten Rentenansprüche von diesem Versicherer kongruent rückdecken lässt. Dieser Wert ist in der Regel erheblich höher als die aufzulösende Pensionsrückstellung.

Mit diesem Verzicht ist also eine erhebliche Steuerlast für den Versorgungsberechtigten verbunden, daher sollte diese Situation vermieden werden. Ein Verzicht aus gesellschaftsrechtlichen Gründen ist keine sinnvolle Option.

Der Verzicht auf noch zu erdienende Rentenansprüche löst hingegen keine Steuerlast beim Versorgungsberechtigten aus.

Hier geht es zum ersten Teil dieses Interviews

Teil 1: Pensionsrückstellungen gefährden Unternehmensnachfolgen

Über Steffen Möller:

Steffen Möller ist Geschäftsführer vom di – das institut nord gmbh mit Büros in Rostock und Hamburg. Seit 2008 begleitete er ca. 500 Unternehmen in Fragen der betrieblichen Altersvorsorgung (bAV). Die Beratungsgesellschaft ist Teil eines interdisziplinären Expertenverbundes, der auf die besonderen Fragestellungen zu bestehenden Pensionszusagen spezialisiert ist. Steffen Möller ist unter Telefon +49 (0) 381 – 25 22 18 13 bzw. Mobil unter +49 (0) 170 – 287 43 27 erreichbar. Das Büro Hamburg wird von Karina Schwenk geleitet und ist unter Telefon +49 (0) 40 – 73 44 96 14 bzw. Mobil unter +49 (0) 172 – 88 94 384 erreichbar.

Kontaktieren Sie Steffen Möller direkt:

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Bild: ©Steffen Moeller / adrian_ilie825 – Fotolia.com

Filed Under: Allgemein, Dossier Beratung, Generationswechsel, Pensionsrückstellungen, Praxiswissen, Steuern, Unternehmensnachfolge, Unternehmensverkauf, Vorsorge Tagged With: betriebliche Altersversorgung, Generationswechsel, innerfamiliärer Generationswechsel, Pensionsrückstellung, Pensionsrückstellungen, Pensionsrückstellungen steueroptimiert, Steffen Möller, Unternehmensverkauf

Pensionsrückstellungen gefährden Unternehmensnachfolgen

19. Oktober 2016 by Redaktion Leave a Comment

Pensionsrückstellungen als Teil der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Pensionsrückstellungen sind bei vielen Unternehmensverkäufen ein wichtiges und kritisches Thema. Pensionsrückstellungen sollten vor einem Verkauf auf jeden Fall aus dem Unternehmen herausgelöst werden. Ansonsten ist ein erfolgreicher Unternehmensverkauf oft gefährdet. Wir sprachen mit Steffen Möller von DI – Das Institut, der über 500 Unternehmen zum Thema der Pensionsrückstellungen begleitete. Wir fragten den Experten wie diese bei einem Unternehmensverkauf von Käufern und Steuerbehörden beurteilt werden und wie diese aus einem Unternehmen herausgelöst werden können. 

Wie beurteilt ein Kaufinteressent Pensionsrückstellungen?

Steffen Moeller Pensionsrückstellungen steueroptimiert

Steffen Moeller ist Experte für Pensionsrückstellungen.

Pensionsrückstellungen sind ungewisse Verbindlichkeiten, die leider nicht den genauen Umfang der tatsächlich bestehenden Verpflichtungen für das Unternehmen repräsentieren. So ist es nicht bekannt, ab wann die Zahlungen von Versorgungsleistungen erfolgen werden. Im Falle von Witwenrente oder Berufsunfähigkeitsrente könnte das theoretisch bereits morgen sein. Die Zeitdauer der Zahlungsverpflichtung ist aufgrund des Langlebigkeitsrisikos ungewiss.

Die steuer- und handelsbilanziellen Berechnungsmethoden für die Ermittlung der Pensionsrückstellungen bilden diese Risiken nur ungenügend ab und sind deshalb grundsätzlich in zu geringer Höhe bilanziert. So beträgt die steuerliche Rückstellung im Unternehmen zu Rentenbeginn ca. das 13-fache der Jahresaltersrente. Für das Unternehmen besteht jedoch eine lebenslange Zahlungsverpflichtung, i.d.R. an den Pensionär und an seine Frau.

Nach Rentenbeginn werden die bestehenden Pensionsrückstellungen sukzessive gewinnerhöhend aufgelöst und führt zu einer steuerlichen Belastung. Beim Tod des Versorgungsberechtigten kann dieser sogenannte Bilanzsprung sogar zu einem sehr hohen außerordentlichen Ertrag führen, der zu einer erheblichen Steuerzahlung führen kann. Den wenigsten Unternehmen ist bekannt, dass Pensionsrückstellungen erst nach 50 Jahren (!) vollständig aufgelöst werden.

Kaufinteressenten sehen sich also beim Bestehen von Pensionsverpflichtungen im Unternehmen erheblichen Risiken ausgesetzt, die sich nur sehr schwer in Zahlen abbilden lassen.

Unternehmer und Kaufinteressent bzw. Nachfolger haben demzufolge beide das Ziel, das Schicksal der Rente vom weiteren Schicksal der GmbH zu entkoppeln.

Führen Pensionsrückstellungen zu einer Kaufpreisminderung? Kann eine Unternehmensnachfolge evtl. sogar scheitern?

Aus den in Frage 1 erörterten Gründen und Risiken möchten Kaufinteressenten regelmäßig bestehende Pensionszusagen nicht übernehmen. Diese Einstellung führt häufig zu einem Scheitern von Verkaufsverhandlungen oder Nachfolgeregelungen. In selten Fällen würde der Interessent die Unternehmung auch mit der Pensionsverpflichtung übernehmen. Allerdings würde der Kaufpreis um mindestens das 2 bis 2,5 fache der bestehenden Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz reduziert werden. Diese Bewertungen sehen wir regelmäßig in der Beraterpraxis.

Daher muss diesem Thema unbedingt vorher ausreichend Aufmerksamkeit durch den Unternehmer gewidmet werden, damit es für den Verkaufsprozess keine Rolle mehr spielt.

Was ist, wenn die Rückdeckungsversicherung nicht ausreicht, um die Pensionszusage zu erfüllen?

Eine nicht ausreichend rückgedeckte Pensionsverpflichtung wird in der Regel bilanziell immer zu einem größeren Verpflichtungsumfang führen, der nicht durch die Aktivwerte gedeckt ist. Einfach ausgedrückt sind die Schulden größer als die Vermögen. Das schlägt sich in einer geringeren Eigenkapitalquote nieder, und kann auch zu einer bilanziellen Überschuldung des Unternehmens führen.

Durch die handelsbilanziell wirkende Rechnungszinsschmelze ist zu erwarten, dass die Differenz zwischen Pensionsrückstellung und Rückdeckungsvermögen der Firma größer und immer schwerer beherrschbar wird.

Unabhängig davon sind alle nicht durch die Rückdeckungsversicherung erbrachten Leistungen, die in der Zusage festgeschrieben sind, vom Trägerunternehmen direkt an den Versorgungsberechtigten zu zahlen, hier wird häufig die operative Liquidität des Unternehmens zusätzlich belastet.

Hier geht es zum zweiten Teil dieses Interviews

Teil 2: Wie kann man Pensionsrückstellungen steueroptimiert bereinigen?

Über Steffen Möller:

Steffen Möller ist Geschäftsführer vom di – das institut nord gmbh mit Büros in Rostock und Hamburg. Seit 2008 begleitete er ca. 500 Unternehmen in Fragen der betrieblichen Altersvorsorgung (bAV). Die Beratungsgesellschaft ist Teil eines interdisziplinären Expertenverbundes, der auf die besonderen Fragestellungen zu bestehenden Pensionszusagen spezialisiert ist. Steffen Möller ist unter Telefon +49 (0) 381 – 25 22 18 13 bzw. Mobil unter +49 (0) 170 – 287 43 27 erreichbar. Das Büro Hamburg wird von Karina Schwenk geleitet und ist unter Telefon +49 (0) 40 – 73 44 96 14 bzw. Mobil unter +49 (0) 172 – 88 94 384 erreichbar.

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Bild: ©Steffen Moeller / DOC RABE Media – Fotolia.com

 

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